So wie in jedem Jahr weist der Landkreis auch diesmal darauf hin: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten, denn die Verbrennung stellt in aller Regel eine unzulässige Form der Abfallbehandlung dar. Das gilt ebenfalls auch für die Verbrennung von Brettern, Bohlen, Balken und sonstigen Holzprodukten.