Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung

Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (rechtskräftig seit 19.03.2019)

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Anlage 2 zur Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung: Abgrenzung der Gbietszone 1
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Leitfaden Mobilitätskonzept

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald will eine zukunftsfähige Mobilität im Stadtgebiet fördern und erlaubt die Reduzierung von baurechtlich notwendigen Pkw-Stellplätzen für die Gebäudeklassen 4 und 5 (gemäß §3 Abs. 7 der Stellplatz- und Fahrradabstellsatzung) auf der Grundlage eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes. 

Der nachfolgende Leitfaden, bestehend aus einem Formblatt (Excel-Datei) und Erläuterungen zum Formblatt, soll der Bauherrschaft erleichtern ein qualifiziertes Mobilitätskonzept im Zuge des Bauantragsverfahrens einzureichen.