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Veranstaltung in Greifswald anzeigen
Volltext
Sollten Sie in der Universtitäts- und Hansestadt Greifswald eine öffentlich bemerkbare Veranstaltung planen, ist diese rechtzeitig anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllte Veranstaltungsanzeige
- Je nach Veranstaltung:
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Pachtvertrag für Privatgrundstücke oder Antrag auf Sondernutzung/Pacht für städtische Flächen
- Sicherheitskonzept
- Ablaufplan/Programm
- Lageplan
- ggf. Bestuhlungsplan für Zelte oder Hallen
- ggf. Prüfung zur Anmeldung der Vergnügungssteuer und Antrag auf Betrieb von Musik und Beschallungsanlagen
- ggf. Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- ggf. verkehrsrechtliche Anträge
- ggf. Antrag auf Festsetzung
- ggf. Antrag zum gelegentlichen Feilbieten von Waren und auf Ausnahme von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte
- ggf. Verzeichnis über die voraussichtlichen Teilnehmenden bzw. Händler/-innen
Verfahrensablauf
Sollten Sie eine öffentlich bemerkbare Veranstaltung planen, ist diese rechtzeitig anzuzeigen.
Nachdem Sie die Veranstaltungsanzeige eingereicht haben, wird die Anzeige auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und das behördliche Gesamtverfahren koordiniert. Abschließend erhalten Sie eine Rückmeldung mit allen notwendigen Schreiben, Teilgenehmigungen und Hinweisen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Neben den Fachbereichen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wie z.B. Immission, Gewerbe, Brandschutz werden auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald (Hygiene, Lebensmittelüberwachung, Abfallbehörde), die Polizei und weitere Institutionen und Behörden von uns informiert.
Fristen
... für die Veranstaltungsanzeige
Die Veranstaltungsanzeige muss mindestens sechs Wochen der Veranstaltung angezeigt werden. Bei größeren Veranstaltungen hat die Einreichung erheblich früher zu erfolgen. Dazu können Sie sich gerne vorher an uns wenden und die entsprechende Frist erfragen.
Die Einhaltung dieser Frist ist zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Erlaubnisverfahrens zwingend erforderlich.
... für die Anzeige von Veranstaltungen mit erhöhter Lärmbelastung
Diese Frist ist der 31. Oktober des Vorjahres. Wichtig dafür sind die Veranstaltungsanzeige (soweit Daten bereits bekannt) und die Anlage 2. Zu diesem Zeitpunkt müssen noch nicht alle Unterlagen vollständig sein. Die Frist für die Einreichung der Veranstaltungsanzeige bleibt davon unberührt.
... für die Reservierung von Veranstaltungsflächen
Sobald Sie Ihre Veranstaltung planen, die auf einer städtischen Veranstaltungs- oder anderen Fläche stattfinden soll, ist die Fläche entsprechend zu reservieren. Gerade in den Sommermonaten wird eine frühe Reservierung empfohlen.
Fachlich freigegeben durch
Greifswald
Fachlich freigegeben am
03.09.2025